Essener Zollfahnder decken illegalen Elfenbeinhandel auf

Essener Zollfahnder decken illegalen Elfenbeinhandel auf

Sammlung mit über 200 Teilen beschlagnahmt

Internethandel führte auf die Spur

 

Die ersten Hinweise erhielten die Essener Zollfahnder von der Zentralstelle für die Internetrecherche ( ZIRE ), die seit Jahren den Internethandel beobachtet. Die ZIRE ist eine Einrichtung des Zollkriminalamtes ( ZKA ) in Köln. Nach Feststellungen der ZIRE wurden in diesem Fall mehrfach Gegenstände aus Elfenbein über das Internet angeboten.

 

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Ein illegaler kommerzieller Handel konnte deshalb nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich ist der Handel mit

Elfenbein seit 1989 verboten. Die Ausnahme bildet nur der Handel mit antikem Elfenbein oder Mammut Elfenbein.

Die weiteren Ermittlungen führten die Fahnder an den Niederrhein. Mit einem

Durchsuchungsbeschluss erschienen sie bei dem ermittelten Internethändler. In seinem Haus fanden sie über 200 Elfenbeingegenstände, für die der Händler keine Cites -Bescheinigung vorweisen konnte.

Nach einem Gutachten stammt das beschlagnahmte Elfenbein aus neuerer Zeit von

afrikanischen Elefanten. Der Schätzwert des Elfenbeins beläuft sich auf mehrere tausend

Euro.

Die Cites – Bescheinigung wird von den Unteren Landschaftsbehörden oder dem Bundesamt für Naturschutz für alle geschützten lebenden Tiere oder Pflanzen sowie Produkte ausgestellt. Sie ist ein detaillierter Herkunftsnachweis und dient der Kontrolle des Handels und Besitzes von geschützten Arten.

Grundlage dafür ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das unter anderem den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten verbietet oder einschränkt. Die Ein- und Ausfuhr ist damit unter eine scharfe Kontrolle gestellt worden. Auch der Handel mit präparierten Tieren untersagt. Das Übereinkommen gilt auch für Produkte geschützter Tiere, wie in diesem Fall, auch für Elfenbein.

Im März findet regelmäßig der internationale Tag des Artenschutzes statt, denn das

Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde im März 1973 verabschiedet.

 

Pressemitteilung des Zollfahndungsamt Essen

Herausgeber: ZOLLFAHNDUNGSAMT ESSEN
Weiglestr. 11 – 13

45128 Essen

Kontakt: Ulrich Schulze
Telefon: 0201- 27963 – 313
Mob: 0172 – 2661381
Telefax: 0201 – 27963 – 194
E-Mail: [email protected]
Internet: www.zollkriminalamt.de
Nr. 5 vom 25.03.2010