Essener Zollfahnder decken illegalen Elfenbeinhandel auf
– Sammlung mit über 200 Teilen beschlagnahmt
– Internethandel führte auf die Spur
Die ersten Hinweise erhielten die Essener Zollfahnder von der Zentralstelle für die Internetrecherche ( ZIRE ), die seit Jahren den Internethandel beobachtet. Die ZIRE ist eine Einrichtung des Zollkriminalamtes ( ZKA ) in Köln. Nach Feststellungen der ZIRE wurden in diesem Fall mehrfach Gegenstände aus Elfenbein über das Internet angeboten.
Ein illegaler kommerzieller Handel konnte deshalb nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich ist der Handel mit
Elfenbein seit 1989 verboten. Die Ausnahme bildet nur der Handel mit antikem Elfenbein oder Mammut Elfenbein.
Die weiteren Ermittlungen führten die Fahnder an den Niederrhein. Mit einem
Durchsuchungsbeschluss erschienen sie bei dem ermittelten Internethändler. In seinem Haus fanden sie über 200 Elfenbeingegenstände, für die der Händler keine Cites -Bescheinigung vorweisen konnte.
Nach einem Gutachten stammt das beschlagnahmte Elfenbein aus neuerer Zeit von
afrikanischen Elefanten. Der Schätzwert des Elfenbeins beläuft sich auf mehrere tausend
Euro.
Die Cites – Bescheinigung wird von den Unteren Landschaftsbehörden oder dem Bundesamt für Naturschutz für alle geschützten lebenden Tiere oder Pflanzen sowie Produkte ausgestellt. Sie ist ein detaillierter Herkunftsnachweis und dient der Kontrolle des Handels und Besitzes von geschützten Arten.
Grundlage dafür ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das unter anderem den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten verbietet oder einschränkt. Die Ein- und Ausfuhr ist damit unter eine scharfe Kontrolle gestellt worden. Auch der Handel mit präparierten Tieren untersagt. Das Übereinkommen gilt auch für Produkte geschützter Tiere, wie in diesem Fall, auch für Elfenbein.
Im März findet regelmäßig der internationale Tag des Artenschutzes statt, denn das
Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde im März 1973 verabschiedet.
Pressemitteilung des Zollfahndungsamt Essen
Herausgeber: ZOLLFAHNDUNGSAMT ESSEN
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45128 Essen
Kontakt: Ulrich Schulze
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Internet: www.zollkriminalamt.de
Nr. 5 vom 25.03.2010