Indien lehnt Ausnahme vom Verbot des Elfenbeinhandels ab

Neu Delhi, 29.8.2003 – Abgewiesen hat der Oberste Gerichtshof Indiens die Klage indischer Elfenbeinhändler, ihnen die Erlaubnis zum Verkauf ihrer Bestände zu erteilen. Ei, bestätigte die Entscheidung eines anderen Gerichts und forderte die Regierung auf, die Vorräte der Händler einzuziehen.
Der Handel mit Stoßzähnen und Elfenbein-Produkten ist nach dem Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen – seit 1-986
verboten. Bei indischen Händlern lagern aber noch Bestände – Rohware und Schnitzerei – im Umfang von mehr als 20 Tonnen und mit einem Weil von mehreren Millionen Euro. Seit 1991 hatten die Händler immer wieder versucht, eine Verkaufsgenehmigung auf dem Klageweg zu erzwingen.
Der IFAW (Internationaler Tierschutz-Fonds), seine indische Partnerorganisation WTI (Wildlife Trust of India) und R.E.A.e.V. begrüßen die Entscheidung
Jeder auch noch so begrenzte Handel mit Elfenbein kann zur Wilderei verleiten und sich negativ auswirken auf die Bestände afrikanischer und indischer Elefanten.“